Hinweise zu Expedientenbuchungen

Nutzungsbedingungen für die Angebote auf expi.berge-meer.de

  1. Um unseren Expedientenangebote zu nutzen, ist eine Legitimation erforderlich, die im Rahmen der Buchung erbracht werden muss. Hierbei erfolgt für den Zugang zu den Expedientenangeboten zuerst ein Login mit der individuellen Agenturnummer und am Ende der Buchung wird durch Berge & Meer eine E-Mail an die Mailadresse des Reisebüros versendet. Zum Abschluss der Buchung muss diese E-Mail bestätigt werden, andernfalls kommt eine Buchung nicht zustande.

  2. Die gebuchten Leistungen beruhen auf Sonderpreisen, die von Berge & Meer ausschließlich für Mitarbeiter von Reisebüros zur Verfügung gestellt werden. Sie sind daher verpflichtet, sich auf Verlangen von Berge & Meer gemäß Ziffer 1 entsprechend zu legitimieren. Eine Anreise einer nicht touristischen Begleitperson ist ohne den buchenden Mitarbeiter eines Reisebüros somit nicht möglich. Eine Rückerstattung von bereits gezahlten Leistungen nach der Reise ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. 

  3. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die unberechtigte Inanspruchnahme unserer Expedientenangebote einen Straftatbestand nach § 263 StGB darstellt und auch entsprechend verfolgt werden kann. Diese Strafe kann auch Arbeitgeber treffen, die unsere Angebote unberechtigterweise an Dritte (Freunde, Kunde etc.) weiterleiten. In jedem Fall wird das Reisebüro bei unberechtigter Inanspruchnahme durch die Mitarbeiter oder den Arbeitgeber von unseren Expedientenangeboten für die Zukunft gesperrt und wir behalten uns vor, den zugrunde liegenden Agenturvertrag mit dem Reisebüro außerordentlich fristlos zu kündigen.

  4. Berge & Meer behält sich vor, bei unberechtigter Inanspruchnahme unserer Expedientenangebote, Buchungen auch nach bereits erfolgter Bestätigung kostenpflichtig zu stornieren. Alternativ kann Berge & Meer nach eigenem Ermessen die Buchung bestehen lassen und entsprechend nachbelasten. Im Falle einer Nachbelastung wird zusätzlich die Differenz zum eigentlichen Verkaufspreis der Reise in Rechnung gestellt.

  5. Die Sonderpreise für Mitarbeiter von Reisebüros dürfen nicht gegenüber Dritten kommuniziert werden. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zu einer Nachbelastung, einem Ausschluss von der Leistung und einem Ausschluss von der Nutzung der Expedientenangebote für Reisebüros führen.

  6. Der Anmelder wird darauf hingewiesen, dass er als Touristiker unter Inanspruchnahme von Sonderpreisen gemäß Artikel 3 Ziffer 3) der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 keine Ansprüche im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung von Flügen hat.

  7. Der buchende Mitarbeiter des Reisebüros ist selbst für die Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten verantwortlich. Es obliegt ihm, sich über die geltenden steuerlichen Vorschriften zu informieren und bei Bedarf einen Steuerberater zu konsultieren.

Stand: 01.02.2025